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Wiedereintritt in die Kirche

Wie ist das, wenn ich wieder in die Kirche eintreten möchte?

Rufen Sie im Gemeindebüro an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer!

Oder: Sie können auch jede andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens anrufen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Oder nehmen Sie Kontakt zu einer Eintrittstelle auf. Die nächste ist hier:

Info-Center im Dominikanerkloster
Kurt-Schumacher-Straße 23
60311 Frankfurt am Main
Tel. 069-2165-1111
Fax 069-2165-2388

Bringen Sie die Unterlagen über Ihren Austritt, sofern Sie sie zur Hand haben, mit, dann können die erforderlichen Papiere gleich und vollständig ausgefüllt werden. Sollten Sie sie nicht mehr haben, ist das jedoch auch nicht schlimm. Ein Eintritt ist trotzdem möglich.

Zum Abschluss des Gesprächs mit der Pfarrerin oder der Eintrittsstelle erklären sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Mit der Bestätigung der Pfarrerin ist der Eintritt vollzogen.

Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern schließen wir Sie an diesem Tag auch in unsere Fürbitte ein, wenn Sie das wollen. Das können Sie mit der Pfarrerin ebenfalls in Ihrem Gespräch klären.

Rechte und Pflichten als Kirchenmitglied:
– Sie können Patin oder Pate werden.
– Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungenteilnehmen.
– Sie können für das Amt einer Kirchenvorsteherin/eines Kirchenvorstehers kandidieren
– Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
– Sie können am Abenmahl teilnehmen. (Wobei bei uns niemand am Tisch des Herrn nach
einer Mitgliedschaft in der Kirche gefragt und womöglich zurück gewiesen wird).
– Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
– Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.

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